Ja, selbstverständlich verwenden wir heute im täglichen Einsatz eine Reihe von AI-Tools.
Die Anwendungsfelder sind breit gestreut und umfassen Recherche, Erstellung von Rohtexten und Rohkonzepten, Bildgenerierung, Videogenerierung, Analyse, Beantwortung von technischen Fragen etc.
Allerdings sind wir uns auch sehr deutlich der Grenzen von AI-generierten Inhalten und Informationen bewusst. Daher setzen wir nicht auf schelle, automatisierte und unkontrollierte Massengenerierung von Inhalten. Wir hinterfragen, vor allem bei Recherche- und Text-Outputs, immer die dahinter liegenden Quellen und die Richtigkeit der generierten Texte, welche maximal als grobe Ausgangsbasis dienen. Niemals verwenden wir jedoch beispielsweise AI-generierte Texte ohne massive Überarbeitung. Dies auch deswegen, weil u.a. Google immer besser wird in der Erkennung von AI-generiertem Content und diesen als negativ für die Qualität einer Website bewertet. Und dies ist wiederum schlecht für das organische Suchergebnis.
Wir haben auch Kunden, die ganz bewusst vertraglich den Einsatz von AI-Tools vollkommen untersagen. Dies passiert in den meisten Fällen wegen ungeklärten Datenschutzbedenken und auch weil sensible Inhalte geschützt werden sollen.
Zusammenfassend sind KI-Tools für uns neue und oft nützliche Hilfmittel, die man nur sehr bewusst und kritisch einsetzen sollte.
Beispiel eines sinnvollen Anwendungsfalles von AI in einer Website
Für unseren Kunden Oblin Rechtsanwälte, der von Wien und Frankfurt aus nur internationale Klienten betreut, haben wir eine Website in über 20 verschiedenen Sprachen erstellt.
Ausgangsbasis war die englischsprachige Website der Kanzlei, die wir mit dem CMS Typo3 erstellten. Dann wurden die verschiedenen Sprachversionen automatisch durch eine Schnittstelle von Typo3 zur Übersetzungssoftware DeepL generiert.
Das Besondere an unserer Lösung ist, dass es sich dabei nicht nur um temporäre, virtuelle on-the-fly Übersetzungen handelt, die beim Aufruf der Seite mittels Browser-Plugin automatisch erzeugt werden, sondern um echte, im CMS verfügbare und editierbare, Sprachversion-Seiten handelt.
Und dies hat den immensen Vorteil, dass unser Kunde Oblin Rechtsanwälte, die natürlich manchmal nicht optimalen, Übersetzungen manuell nachkorrigieren kann. Außerdem bietet diese Lösung einen großen Vorteil in Bezug auf das organische Ranking in Google, da alle Sprachseiten tatsächlich als echte Webseiten existieren und somit im Google Index vorhanden sind.
Das Oblin-Projekt hätten wir ohne AI wohl nur mit einem riesigen Aufwand an Übersetzungen und Einpflegearbeiten im CMS umsetzen können. Daher wäre es aus Kostengründen wahrscheinlich niemals in diesem Umfang machbar gewesen. Die Website von Oblin Rechtsanwälte ist daher ein wirklich gelungenes Beispiel für den sinnvollen Einsatz von AI-Tools.
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