Google’s Universal Analytics wird eingestellt – was nun?

10.05.2022, Google Ads und SEA

Google hat angekündigt nur noch bis zum 1. Juli 2023 Daten in Universal Analytics zu erheben und den Zugriff auf die Daten weitere 6 Monate zu gewähren. Doch was bedeutet das für Webseiten, die derzeit eine Universal Analytics Property von Google Analytics eingebunden haben? Und gibt es überhaupt einen Unterschied zwischen Universal Analytics und Google Analytics 4?

Was ist der Unterschied zwischen Universal Analytics und Google Analytics 4?

Die Antwort ist einfach: So ziemlich alles. Auch wenn beides Google Produkte sind, sind es doch 2 unterschiedliche Tools.

Universal Analytics wurde dafür entwickelt Webseiten zu analysieren. Google Analytics 4 geht hier einen Schritt weiter: neben Webseiten können auch Apps (Android + iOS) getrackt werden. Das heißt, es ist in Google Analytics 4 möglich, Trackingdaten seiner Webseite als auch seiner App in derselben Property zu speichern und in Folge zu analysieren. Damit dies möglich ist wurde auch das Datenmodell komplett verändert.

Datenmodelle

Während es in Universal Analytics unterschiedliche Trefferarten (z.B. Seitenaufruf, Transaktion, Nutzertiming, Ereignis) gibt, werden in Google Analytics 4 nur noch Ereignisse erfasst. Das heißt ein Seitenaufruf ist genauso ein Event wie ein Ereignis oder eine Transaktion. Allerdings unterscheidet sich ein Ereignis in Google Analytics 4 grundlegend zu einem Ereignis in Universal Analytics. In Universal Analytics hat man die Möglichkeit einen Eventnamen, eine Kategorie, eine Aktion und ein Label zu vergeben. Bei Google Analytics 4 ist nur ein Eventname zu vergeben. Darüber hinaus hat man die Möglichkeit individuell bis zu 25 weitere Parameter pro Event zu erfassen.

Die Art der Datenerhebung zeigt schon, dass Google Analytics 4 einen grundlegend anderen Zugang für die Messung und Definition von wichtigen Kennzahlen hat. Während in Universal Analytics Seitenzugriffe, Sitzungen, sowie Absprungrate, also die Performance der Webseite, wichtige Kennzahlen sind, möchte Google Analytics 4 den Kunden an sich „messen“ - von der Kundenakquise über die Engagement Rate mit der jeweiligen Webseite und/oder App bis hin zur Kundenbindung.

Daher kann man Berichte in Universal Analytics nicht mit Berichten in Google Analytics 4 vergleichen!

Berichte und Benutzeroberfläche – Universal Analytics versus Google Analytics 4

In Google Analytics 4 gibt es auch keine Datenansichten mehr. In Universal Analytics ist es möglich, zum Beispiel eigene Datenansichten für Länder zu erstellen oder auch IP gefilterte Datenansichten, um den eigenen Traffic herauszufiltern.

Öffnet man die Standard Startseiten einer Property der beiden Analysetools so erkennt man auf den ersten Blick, dass die Berichte wenig gemeinsam haben.

Der Grund hierfür liegt, wie bereits erwähnt, in der Datenerhebung. Durch die unterschiedlichen Trefferarten kann man in Universal Analytics auch eigene Berichte zu Seiten, E-Commerce etc. erstellen. In Google Analytics 4 gibt es diese Unterscheidung nicht mehr, dadurch können einige Kennzahlen wie z.B. die Absprungrate nicht mehr ausgewertet werden. Stattdessen wird in Google Analytics 4 die Engagement Rate, also die durchschnittliche Interaktionsdauer, gemessen.

Es ist also nicht möglich Berichte aus Universal Analytics mit Berichten einer Google Analytics 4 Property zu vergleichen. Nach aktuellem Stand (Mai 2022) wird Google auch keine Möglichkeit bieten, Daten aus Universal Analytics in Google Analytics 4 zu importieren. Was sollen Webseitenbetreiber nun also tun? Um diese Frage zu beantworten muss man Google Analytics auch unter einem anderen Aspekt beleuchten:

Google Analytics und die DSGVO

Nachdem auch das Privacy Shield am 16.07.2020 vom EuGH gekippt wurde (Schrems II Urteil), gibt es aktuell keine rechtliche Grundlage zur Speicherung von personenbezogenen Daten in den USA. Anfang 2022 hat die österreichische Datenschutzbehörde Google Analytics als nicht DSGVO-konform eingestuft: Bekanntmachungen - Datenschutzbehörde (dsb.gv.at).

Auch die französische Datenschutzbehörde CNIL kam im Feber 2022 zu einem ähnlichen Urteil.

Beide Datenschutzbehörden beziehen sich bei ihren Beurteilungen auf das Schrems II Urteil, in dem der USA kein ausreichendes Datenschutzniveau bescheinigt wird. Personenbezogene Daten, die in den USA gespeichert sind, unterliegen dem Risiko, dass US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken auf diese Daten zugreifen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.

Weitere Infos zum Thema findet man im Blogartikel „Google Analytics 4 and GDPR“ von Matomo.

Matomo – eine Alternative zu Google Analytics?

Matomo, früher bekannt unter dem Namen Piwik, ist wie Google Analytics ein Webanalyse Tool. Matomo legt besonderen Wert auf Datenschutz und steht als On-Premise und Cloud Version zur Verfügung. Bei der On-Premise Option wird Matomo am eigenen Webserver installiert - in welchem Land die Daten gespeichert werden, hat man also selbst in der Hand. Die Basisfunktionen sind kostenlos. Erweiterte Funktionen wie z.B. Funnels oder Custom Reports können kostenpflichtig dazu gekauft werden.

Die Preise für die Cloud Version richten sich nach der Anzahl der Hits (=Treffer) und starten bei 19€/Monat. Die Daten werden auf Servern von Matomo gespeichert, welche sich in Europa befinden.

Das Datenmodell von Matomo ähnelt dem von Universal Analytics. Das heißt, die Erfassung erfolgt auch nach Treffern wie Seitenaufrufe, Ereignisse und Nutzertimings. Auch die Aufteilung in der Benutzeroberfläche ist ähnlich zu Universal Analytics und wird in die 3 großen Bereiche „Besucher“, „Verhalten“ und „Akquisition“ unterteilt.

Fazit

Ein Umstieg auf Google Analytics 4 bedeutet auch eine komplette Umorientierung in der Datenerfassung und Analyse: keine seitenbezogenen Analysen mehr, sondern rein kundenorientiere Engagement Analysen.

Da Google aktuell auch keine Möglichkeit bietet, Daten aus Universal Analytics in Google Analytics 4 zu importieren, sollte man schon jetzt eine Google Analytics 4 Property einrichten, um zumindest ein Jahr als Vergleichszeitraum zu haben.

Nach aktuellem Stand (Mai 2022) kann Google Analytics allerdings nicht DSGVO-konform eingesetzt werden. Zwar besteht die Möglichkeit, den User im Cookie Hinweis auf die Gefahr der Datenspeicherung in den USA hinzuweisen und seine explizite Zustimmung einzuholen und sich damit laut Artikel 49 der DSGVO die freiwillige Zustimmung einzuholen, allerdings ist dies laut Experten für die dauerhafte Erhebung von Webseitenstatistiken nicht zulässig, da der Artikel nur für Ausnahmefälle und nicht für den Dauereinsatz greift.

Nutzt man aktuell eine Universal Analytics Property, so bietet der Umstieg auf Matomo nicht nur die Möglichkeit, die gleichen Kennzahlen auch nach Juli 2023 zu verwenden, man hat außerdem die Möglichkeit, alte Daten aus Google zu importieren, um Vergleichsberichte zu früheren Jahren zu erstellen.

Matomo bietet eine gute Alternative zu Google’s Universal Analytics, da es auch DSGVO konform eingesetzt werden kann.