Das KI-Training von Meta – Ohne Einspruch nutzt Meta Ihre Daten!

28.04.2025, News

Nach einem verzögerten Start setzt der Konzern Meta das Training seiner künstlichen Intelligenz „KI bei Meta“ mittlerweile auch in der EU durch.

Dadurch werden öffentliche Informationen der Userinnen und User genutzt, um deren KI und alle ihre Features zu verbessern. Was das für europäische Nutzerinnen und Nutzer konkret bedeutet, erfahren Sie hier.

Meta ist der US-amerikanische Konzern, der hinter den sozialen Netzwerken Facebook, Instagram, WhatsApp und Threads steckt. Die unternehmenseigene künstliche Intelligenz „KI bei Meta“ umfasst alle Features, die generative KI nutzen, beispielsweise Meta AI und AI Creative Tools und wird nun auch in der EU eingeführt. Darunter fällt auch der KI-Assistent im Facebook-Messenger, bei Instagram und WhatsApp, der Nutzenden Antworten auf spezielle Fragen gibt und Hilfestellung zu bestimmten Anliegen leisten kann. Dieser lässt sich nicht deaktivieren und kann lediglich ignoriert werden. 

Nun beabsichtigt der Konzern, ihre KI speziell für Europa zu verbessern und damit auch Forscher*innen und Entwickler*innen im Bereich der künstlichen Intelligenz zu unterstützen. Dafür werden alle veröffentlichten Inhalte von Userinnen und Usern über 18 Jahre genutzt. Die Argumentation des Konzerns liegt dem Ziel zugrunde, die KI daraufhin zu trainieren, europäisch zu denken. So könnten laut Meta Menschen und Unternehmen in der EU besser unterstützt werden, indem die KI über europäische Kulturen, Sprachen und Geschichten lernt und diese wiedergeben kann. 

Die konkreten Folgen des KI-Trainings für Nutzende

Die Daten, die für das KI-Training verwendet werden, umfassen den Namen, Facebook- und Instagram-Benutzernamen, das Profilbild, Aktivitäten in öffentlichen Gruppen, auf Facebook-Seiten und Kanälen sowie öffentliche Inhalte wie Kommentare, Rezensionen auf Marketplace und Avatare. Hierbei muss beachtet werden, dass sich einmal verwendete Daten nicht mehr zurückholen oder löschen lassen.

Die Änderungen werden derzeit gerade allen Userinnen und Usern per E-Mail mitgeteilt. Ihnen kann nur durch aktiven Einspruch, somit ein Opt-out-Prinzip, widersprochen werden. Wird die Voreinstellung von Nutzerinnen und Nutzern nicht bewusst geändert, so wertet Meta dies automatisch als Zustimmung.

Der Start des KI-Trainings ist für den 27. Mai vorgesehen, sodass Nutzende bis zum 26. Mai dem Vorgehen von Meta widersprechen können. Um zu verhindern, dass Meta diese Daten zur Verbesserung ihrer künstlichen Intelligenz verwendet, werden Formulare im eingeloggten Bereich auf Facebook und Instagram bereitgestellt.

Hierbei muss nur die E-Mail-Adresse des genutzten Accounts angegeben werden, eine Begründung für den Widerspruch ist optional. Ist der Antrag gegen die Nutzung zum KI-Training eingereicht, wird man erneut per E-Mail benachrichtigt und darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Widerspruch auch für alle weiteren Konten berücksichtigt wird, die sich in derselben Kontenübersicht befinden. Das bedeutet also, der Widerspruch ist für miteinander verknüpfte Konten über alle Netzwerke hinweg gültig. Für weitere Konten außerhalb dieser Übersicht und jene mit abweichenden E-Mail-Adressen muss ein separater Antrag gestellt werden.

Wichtig zu wissen ist, dass auch nach dem 26. Mai Einspruch erhoben werden kann, doch dieser gilt in diesem Fall nur für zukünftig bereitgestellte Daten. Eigene Inhalte, die vor diesem Widerspruch veröffentlicht wurden, fließen daher unwiderruflich in die von Meta generierten KI-Modelle ein.