Seit Juni 2025 verschĂ€rfte Rechtslage – Ist Ihre Website barrierefrei?

Aus gutem Grund mĂŒssten in Österreich eigentlich sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatwirtschaftliche Websites bereits seit mehreren Jahren barrierefrei erstellt sein.

Diese Tatsache wurde aber bisher in der Praxis bei den Websites privater Unternehmen weitgehend ignoriert – auch deswegen, weil es so gut wie keine Sanktionierungen gab. Im Juni 2025 ist allerdings das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft getreten, das auch Strafzahlungen vorsieht. Daher sollten auch die Websites privater Unternehmen, wenn sie unter die Voraussetzungen (siehe weiter unten) fallen, barrierefrei gestaltet sein.

Wir bieten 25 Jahre Expertise im Bereich der barrierefreien Webprogrammierung und helfen Ihnen gerne, die neuen Regelungen zur Barrierefreiheit gesetzeskonform umzusetzen.

C21 – LangjĂ€hrige Expertise im Bereich der barrierefreien Webprogrammierung

Ihre "barrierefreie Website Agentur"

C21 ist bereits seit dem Jahr 2000 als Digitalagentur tÀtig. In dieser Zeit haben wir umfassende Erfahrungen im Bereich der barrierefreien Programmierung von Websites sammeln können, welche uns zu Experten auf dem Gebiet der Barrierefreiheit machen. Dabei setzen wir die Barrierefreiheit in zwei grundlegenden FÀllen um:

Fall 1: Barrierefreiheit von bestehenden Websites ĂŒberprĂŒfen und anpassen

Bei bestehenden Websites machen wir einen Check, ob diese barrierefrei sind oder nicht. Dementsprechend erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot mit allen notwendigen Maßnahmen, damit Ihre Website barrierefrei wird. NatĂŒrlich erhalten Sie auch ein verbindliches Timing.

Fall 2: Barrierefreie Websites neu umsetzen

SelbstverstÀndlich achten wir auch bei der Neuprogrammierung von Websites auf die Barrierefreiheit nach WCAG 2.2, wobei es hier je nach Anforderungsstufe drei Levels A, AA und AAA gibt. In den meisten FÀllen wird die Barrierefreiheit nach WCAG 2.2 Level AA umgesetzt.

Barrierefreiheit bringt viele Vorteile

Neben der rechtlichen Verpflichtung und der wichtigen sozialen Relevanz hat eine barrierefrei umgesetzte Website weitere bedeutende Vorteile:

  • wesentlich bessere SEO-Tauglichkeit und somit besseres organisches Ranking in den Suchmaschinen
  • Erreichbarkeit neuer Zielgruppen
  • grĂ¶ĂŸere Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden durch bessere User Experience

Referenzprojekte

In den letzten zwei Jahrzehnten durften wir eine Reihe von barrierefreien Websites umsetzen. Stellvertretend fĂŒr all diese Projekte finden Sie hier eine Auswahl von drei ganz besonderen barrierefreien Website-Projekten, die wir realisiert haben:

C21 Referenz: Websites der niederösterreichischen Landesregierung und des niederösterreichischen Landtages

Wir haben in enger Zusammenarbeit mit der IT des Landes das einige tausend Seiten umfassende Webportal der Landesregierung von Niederösterreich einem barrierefreien Relaunch unterzogen und die NOE-Landesregierung zehn Jahre lang beim Betrieb der Website technisch unterstĂŒtzt.

Bei der Umsetzung wurde auch intensiv mit dem KI-I (Kompetenznetzwerk Informationstechnologie zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen) kooperiert, das die von uns produzierte Website als externe Expertinnen und Experten einer PrĂŒfung unterzog und die Barrierefreiheit bestĂ€tigte. 

Auch die Website des niederösterreichischen Landtages wurde von C21 barrierefrei umgesetzt.

(Hinweis: Beide Websites sind mittlerweile einem Relaunch unterzogen worden und entsprechen nicht mehr den von C21 produzierten Versionen.)

Montage Startseite Redesign 2017 noe.gv.at
Desktop Ansicht Übersicht Patientengeschichten pfizer.at bis 2022

C21 Referenz: WACA Zertifizierung der Website von Pfizer Austria

Im Bereich der Privatwirtschaft haben wir beispielsweise die von uns seit dem Jahr 2000 durchgehend betreute Website der Pfizer Corporation Austria im Jahr 2021 mit dem WACA-Zertifikat in Silber barrierefrei zertifizieren lassen.

Der gesamte Prozess, inklusive aller technischen Anpassungen und der Abwicklung mit WACA, wurde von C21 ĂŒbernommen.

(Hinweis: Die damalige von C21 produzierte Website wurde 2023 durch eine international konzernweit ausgerollte Website ersetzt, die nun nicht mehr barrierefrei ist.)

C21 Referenz: Hermes Paketlogistik Österreich

Auch die Website des bekannten Paketdienstes Hermes wurde bis auf die extern eingebundenen Applikationen und die zwingende Verwendung der Corporate Design Farbe, die in Bezug auf die Barrierefreiheit zu wenig Kontrast bei weißen Schriften aufweist, von C21 barrierefrei umgesetzt und nach WCAG 2.0 AA geprĂŒft. 

Dies beinhaltet unter anderem die Bedienbarkeit per Tastatur, barrierefreie Formulare und einen strukturierten Content.

Desktop Ansicht Startseite myhermes.at (umgesetzt mit TYPO3)

Leistungen

  • Check bestehender Websites auf Barrierefreiheit
  • Erstellung eines detaillierten Maßnahmenkataloges inkl. Kosten bei Websites, die nicht barrierefrei sind
  • Technischer Umbau bestehender Websites, damit diese barrierefrei werden
  • Barrierefreie Neu-Programmierung von Websites
  • Consulting zum Thema Barrierefreiheit
  • Barrierefreie Content-Produktion
  • UnterstĂŒtzung bei der WACA Zertifizierung

Ist Ihre Website barrierefrei?

Wenn nicht: Wir machen sie barrierefrei!

Wir wĂŒrden gerne auch Ihr Unternehmen bei allen Fragestellungen rund um das Thema Barrierefreiheit unterstĂŒtzen und freuen uns ĂŒber Ihre Kontaktaufnahme. 

Sehr gerne kommen wir zu Ihnen, um Ihnen C21 persönlich vorzustellen. Wir freuen uns aber auch jederzeit ĂŒber Ihren Besuch in unserem BĂŒro in der WĂ€hringer Straße in 1180 Wien oder wir lernen uns online mittels Teams oder Zoom kennen. 

SelbstverstĂ€ndlich sind die ErstgesprĂ€che und die Angebotslegung kostenlos und unverbindlich. 

Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Barrierefreiheit von Websites

Im Juni 2025 ist eine EU-weite Regelung in Kraft getreten, welche in Österreich durch das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) umgesetzt wird. Das BaFG erlangte mit 28. Juni 2025 GĂŒltigkeit. 

Das Gesetz verpflichtet private Wirtschaftstreibende die Anforderungen zur Barrierefreiheit in ihren Online-Angeboten einzuhalten, wenn sie unter die Voraussetzungen fallen. Bei Zuwiderhandeln drohen Strafen bis zu 80.000, - EUR.

Welche Unternehmen sind nicht betroffen?

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 beschĂ€ftigten Personen und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. 

Daneben gibt es noch Ausnahmen fĂŒr Unternehmen, bei denen die Anforderungen zur Barrierefreiheit zu einer grundlegenden VerĂ€nderung des Produkts bzw. der Dienstleistung oder einer unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸigen Belastung fĂŒr das Unternehmen fĂŒhren.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Im § 2 BaFG werden taxativ alle Produkte und Dienstleistungen aufgezĂ€hlt, die in den Anwendungsbereich fallen, wobei zwischen Produkten und Dienstleistungen unterschieden wird und fĂŒr die demnach Barrierefreiheit verlangt wird.

Inkludiert sind unter anderem Dienstleistungen im elektronischen GeschĂ€ftsverkehr im Rahmen eines Verbrauchervertrages. 

Die Vorschrift betrifft daher alle Onlineshop- und Webseiten-Betreiber im Kontext mit B2C-GeschĂ€ften. Aktuell erfĂŒllen nur die wenigsten Online-Shops die Voraussetzungen fĂŒr Barrierefreiheit. Eine Untersuchung im September 2024 ergab, dass sieben der zwölf beliebtesten Online-MĂ€rkte in Österreich nicht barrierefrei waren.

Auch Hotel- bzw. Reiseportale, Verlage digitaler Publikationen und Abo-Websites fallen unter das Barrierefreiheitsgesetz.
 

Was bedeutet Barrierefreiheit eigentlich?

Eine barrierefrei umgesetzte Website hat das Ziel, dass sie von möglichst vielen Menschen selbststĂ€ndig genutzt werden kann, unabhĂ€ngig davon, ob sie gerade von einer temporĂ€ren oder dauerhaften EinschrĂ€nkung betroffen sind. 

Als internationalen Standard fĂŒr die barrierefreie Gestaltung und Umsetzung von Websites wurden die WCAG Guidelines erarbeitet, welche die maßgebliche Definition fĂŒr Barrierefreiheit im Web-Kontext enthalten. 

Sie umfassen sehr viele Regelungen hinsichtlich der Barrierefreiheit von Websites, die laufend weiterentwickelt werden (aktuell gĂŒltige Version 2.2 – Stand JĂ€nner 2025) und in drei Anforderungslevels (A, AA, AAA) kategorisiert sind. Je höher das Level, desto anspruchsvoller und umfassender ist die Barrierefreiheit einer Website. In der Regel wird zumeist das Level AA angestrebt, da dies auch das gesetzlich geforderte Mindestniveau ist.

Maßgeblich fĂŒr die WCAG Guidelines sind vier Prinzipien:

Die 4 Prinzipien der WCAG Guidelines
Wahrnehmbar
Bedienbar
VerstÀndlich
Robust

Prinzip 1: Wahrnehmbar

Die Inhalte einer Website mĂŒssen fĂŒr die Nutzerinnen und Nutzer wahrnehmbar sein. Unter wahrnehmbar ist in diesem Zusammenhang nicht nur die visuelle Darstellung gemeint, sondern ganz allgemein, dass der Inhalt fĂŒr alle erfassbar ist. 

Beispielsweise ist ein hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrundfarbe fĂŒr Menschen, deren Sehkraft eingeschrĂ€nkt ist, wie z. B. Seniorinnen und Senioren sehr wichtig, um Texte ĂŒberhaupt lesen zu können, erhöht aber auch fĂŒr alle anderen Userinnen und User die User Experience.

Generell sollte jeder Inhalt durch zwei unterschiedliche SinneskanĂ€le wahrgenommen werden können. Blinde oder sehbehinderte Menschen können keine visuellen Informationen wahrnehmen. Daher muss eine Website technisch so umgesetzt sein, dass sie mit einem sogenannten Screenreader bedienbar ist. Dies ist eine Software, die den Inhalt von Websites vorliest. 

Da sich die Nutzung einer Website mittels Screenreader von der visuellen Bedienung unterscheidet, sind in den WCAG Richtlinien Techniken empfohlen, die es Screenreader-Nutzenden erleichtern, die Inhalte zu erfassen und durch die Website zu navigieren. Ein Beispiel dafĂŒr ist die Bereitstellung von Alternativtexten fĂŒr Bilder oder das HinzufĂŒgen von Untertiteln zu Videos. Diese Techniken erhöhen gleichzeitig aber auch den SEO Optimierungsgrad einer Seite.

Prinzip 2: Bedienbar

Die Navigation (und ganze Website) mĂŒssen bedienbar sein. Dies umfasst beispielsweise die Anforderung, dass die Bedienung auch ohne Computermaus nur mit der Tastatur möglich sein muss oder gewisse MindestgrĂ¶ĂŸen fĂŒr Buttons, damit diese auch per Touch gut bedienbar sind.

Prinzip 3: VerstÀndlich

Die dargestellte Information muss verstĂ€ndlich sein. Dies betrifft textliche Themen wie beispielsweise die verstĂ€ndliche Bezeichnung von Formularfeldern und gute VerstĂ€ndlichkeit von Texten etc. Aber auch die korrekte Auszeichnung von fremdsprachigen AusdrĂŒcken im HTML-Text fĂ€llt darunter, damit Screenreader die entsprechenden Wörter korrekt vorlesen können.

Prinzip 4: Robust

Damit ist gemeint, dass die Website von möglichst vielen unterschiedlichen User Agents (z. B. verschiedenen Webbrowsern und unterstĂŒtzenden Technologien wie Screenreadern etc.) interpretiert werden kann. 

Um dies zu erreichen, sind bei der Umsetzung aktuell geltende Standards (z. B. hinsichtlich HTML-Struktur) einzuhalten, da sich auch die User Agents an diesen Standards orientieren. Je mehr man sich also an diese Standards hĂ€lt, desto eher werden die Inhalte ĂŒber verschiedene User Agents einwandfrei dargestellt bzw. interpretiert.

In Summe ergeben diese Anforderungen, dass die technische Umsetzung einer barrierefreien Website komplex ist und daher von erfahrenen Fachleuten mit entsprechender Expertise durchgefĂŒhrt werden sollte.

Positive Nebeneffekte einer barrierefreien Website

Eine barrierefreie Website kann auch dazu fĂŒhren, neue Zielgruppen anzusprechen und damit auch neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen, denn sie beinhaltet bereits wesentliche Punkte, die auch fĂŒr eine SEO-Optimierung wichtig sind. Daher lohnt sich die Investition in Barrierefreiheit in der Regel immer.

Web Accessibility Certificate WACA

Österreichs einzige offizielle Zertifizierungsstelle fĂŒr Barrierefreiheit

Das Zertifikat der Initiative WACA und der unabhĂ€ngigen Zertifizierungsstelle TÜV Austria ist Österreichs einziges QualitĂ€tssiegel, um die Barrierefreiheit einer Website in Europa und den USA offiziell zu dokumentieren. 

Entwickelt wurde das WACA-Zertifikat von einem interdisziplinĂ€ren Beirat, bestehend aus der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, der JKU Linz, dem Kompetenznetzwerk Informationstechnologie zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen (KI-I), myAbility Social Enterprise GmbH, Accessible Media sowie einigen Digitalagenturen.

Die Zertifizierung hat eine GĂŒltigkeit von drei Jahren und erfolgt in Anlehnung an die europĂ€ische Norm EN 301 549 sowie den aktuellen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Drei Abstufungen des Zertifikats (Gold, Silber, Bronze) stehen zur Auswahl. Auf der WACA-Website sind alle zertifizierten Websites ersichtlich.

Wichtiger Hinweis: Die Barrierefreiheit betrifft auch die auf Websites zur VerfĂŒgung gestellten Dokumente (beispielsweise PDF-Dokumente). 
 

WeiterfĂŒhrende Links zum
Thema Barrierefreiheit

Barrierefreiheitsgesetz

 

Allgemeine Infos zur Barrierefreiheit

 

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