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Diese Tatsache wurde aber bisher in der Praxis bei den Websites privater Unternehmen weitgehend ignoriert â auch deswegen, weil es so gut wie keine Sanktionierungen gab. Im Juni 2025 ist allerdings das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft getreten, das auch Strafzahlungen vorsieht. Daher sollten auch die Websites privater Unternehmen, wenn sie unter die Voraussetzungen (siehe weiter unten) fallen, barrierefrei gestaltet sein.
Wir bieten 25 Jahre Expertise im Bereich der barrierefreien Webprogrammierung und helfen Ihnen gerne, die neuen Regelungen zur Barrierefreiheit gesetzeskonform umzusetzen.
C21 ist bereits seit dem Jahr 2000 als Digitalagentur tÀtig. In dieser Zeit haben wir umfassende Erfahrungen im Bereich der barrierefreien Programmierung von Websites sammeln können, welche uns zu Experten auf dem Gebiet der Barrierefreiheit machen. Dabei setzen wir die Barrierefreiheit in zwei grundlegenden FÀllen um:
Bei bestehenden Websites machen wir einen Check, ob diese barrierefrei sind oder nicht. Dementsprechend erhalten Sie ein maĂgeschneidertes Angebot mit allen notwendigen MaĂnahmen, damit Ihre Website barrierefrei wird. NatĂŒrlich erhalten Sie auch ein verbindliches Timing.
SelbstverstÀndlich achten wir auch bei der Neuprogrammierung von Websites auf die Barrierefreiheit nach WCAG 2.2, wobei es hier je nach Anforderungsstufe drei Levels A, AA und AAA gibt. In den meisten FÀllen wird die Barrierefreiheit nach WCAG 2.2 Level AA umgesetzt.
Neben der rechtlichen Verpflichtung und der wichtigen sozialen Relevanz hat eine barrierefrei umgesetzte Website weitere bedeutende Vorteile:
In den letzten zwei Jahrzehnten durften wir eine Reihe von barrierefreien Websites umsetzen. Stellvertretend fĂŒr all diese Projekte finden Sie hier eine Auswahl von drei ganz besonderen barrierefreien Website-Projekten, die wir realisiert haben:
Wir haben in enger Zusammenarbeit mit der IT des Landes das einige tausend Seiten umfassende Webportal der Landesregierung von Niederösterreich einem barrierefreien Relaunch unterzogen und die NOE-Landesregierung zehn Jahre lang beim Betrieb der Website technisch unterstĂŒtzt.
Bei der Umsetzung wurde auch intensiv mit dem KI-I (Kompetenznetzwerk Informationstechnologie zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen) kooperiert, das die von uns produzierte Website als externe Expertinnen und Experten einer PrĂŒfung unterzog und die Barrierefreiheit bestĂ€tigte.
Auch die Website des niederösterreichischen Landtages wurde von C21 barrierefrei umgesetzt.
(Hinweis: Beide Websites sind mittlerweile einem Relaunch unterzogen worden und entsprechen nicht mehr den von C21 produzierten Versionen.)
Im Bereich der Privatwirtschaft haben wir beispielsweise die von uns seit dem Jahr 2000 durchgehend betreute Website der Pfizer Corporation Austria im Jahr 2021 mit dem WACA-Zertifikat in Silber barrierefrei zertifizieren lassen.
Der gesamte Prozess, inklusive aller technischen Anpassungen und der Abwicklung mit WACA, wurde von C21 ĂŒbernommen.
(Hinweis: Die damalige von C21 produzierte Website wurde 2023 durch eine international konzernweit ausgerollte Website ersetzt, die nun nicht mehr barrierefrei ist.)
Auch die Website des bekannten Paketdienstes Hermes wurde bis auf die extern eingebundenen Applikationen und die zwingende Verwendung der Corporate Design Farbe, die in Bezug auf die Barrierefreiheit zu wenig Kontrast bei weiĂen Schriften aufweist, von C21 barrierefrei umgesetzt und nach WCAG 2.0 AA geprĂŒft.
Dies beinhaltet unter anderem die Bedienbarkeit per Tastatur, barrierefreie Formulare und einen strukturierten Content.
Sehr gerne kommen wir zu Ihnen, um Ihnen C21 persönlich vorzustellen. Wir freuen uns aber auch jederzeit ĂŒber Ihren Besuch in unserem BĂŒro in der WĂ€hringer StraĂe in 1180 Wien oder wir lernen uns online mittels Teams oder Zoom kennen.
SelbstverstÀndlich sind die ErstgesprÀche und die Angebotslegung kostenlos und unverbindlich.
Im Juni 2025 ist eine EU-weite Regelung in Kraft getreten, welche in Ăsterreich durch das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) umgesetzt wird. Das BaFG erlangte mit 28. Juni 2025 GĂŒltigkeit.
Das Gesetz verpflichtet private Wirtschaftstreibende die Anforderungen zur Barrierefreiheit in ihren Online-Angeboten einzuhalten, wenn sie unter die Voraussetzungen fallen. Bei Zuwiderhandeln drohen Strafen bis zu 80.000, - EUR.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 beschÀftigten Personen und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
Daneben gibt es noch Ausnahmen fĂŒr Unternehmen, bei denen die Anforderungen zur Barrierefreiheit zu einer grundlegenden VerĂ€nderung des Produkts bzw. der Dienstleistung oder einer unverhĂ€ltnismĂ€Ăigen Belastung fĂŒr das Unternehmen fĂŒhren.
Im § 2 BaFG werden taxativ alle Produkte und Dienstleistungen aufgezĂ€hlt, die in den Anwendungsbereich fallen, wobei zwischen Produkten und Dienstleistungen unterschieden wird und fĂŒr die demnach Barrierefreiheit verlangt wird.
Inkludiert sind unter anderem Dienstleistungen im elektronischen GeschÀftsverkehr im Rahmen eines Verbrauchervertrages.
Die Vorschrift betrifft daher alle Onlineshop- und Webseiten-Betreiber im Kontext mit B2C-GeschĂ€ften. Aktuell erfĂŒllen nur die wenigsten Online-Shops die Voraussetzungen fĂŒr Barrierefreiheit. Eine Untersuchung im September 2024 ergab, dass sieben der zwölf beliebtesten Online-MĂ€rkte in Ăsterreich nicht barrierefrei waren.
Auch Hotel- bzw. Reiseportale, Verlage digitaler Publikationen und Abo-Websites fallen unter das Barrierefreiheitsgesetz.
Eine barrierefrei umgesetzte Website hat das Ziel, dass sie von möglichst vielen Menschen selbststÀndig genutzt werden kann, unabhÀngig davon, ob sie gerade von einer temporÀren oder dauerhaften EinschrÀnkung betroffen sind.
Als internationalen Standard fĂŒr die barrierefreie Gestaltung und Umsetzung von Websites wurden die WCAG Guidelines erarbeitet, welche die maĂgebliche Definition fĂŒr Barrierefreiheit im Web-Kontext enthalten.
Sie umfassen sehr viele Regelungen hinsichtlich der Barrierefreiheit von Websites, die laufend weiterentwickelt werden (aktuell gĂŒltige Version 2.2 â Stand JĂ€nner 2025) und in drei Anforderungslevels (A, AA, AAA) kategorisiert sind. Je höher das Level, desto anspruchsvoller und umfassender ist die Barrierefreiheit einer Website. In der Regel wird zumeist das Level AA angestrebt, da dies auch das gesetzlich geforderte Mindestniveau ist.
Die Inhalte einer Website mĂŒssen fĂŒr die Nutzerinnen und Nutzer wahrnehmbar sein. Unter wahrnehmbar ist in diesem Zusammenhang nicht nur die visuelle Darstellung gemeint, sondern ganz allgemein, dass der Inhalt fĂŒr alle erfassbar ist.
Beispielsweise ist ein hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrundfarbe fĂŒr Menschen, deren Sehkraft eingeschrĂ€nkt ist, wie z. B. Seniorinnen und Senioren sehr wichtig, um Texte ĂŒberhaupt lesen zu können, erhöht aber auch fĂŒr alle anderen Userinnen und User die User Experience.
Generell sollte jeder Inhalt durch zwei unterschiedliche SinneskanÀle wahrgenommen werden können. Blinde oder sehbehinderte Menschen können keine visuellen Informationen wahrnehmen. Daher muss eine Website technisch so umgesetzt sein, dass sie mit einem sogenannten Screenreader bedienbar ist. Dies ist eine Software, die den Inhalt von Websites vorliest.
Da sich die Nutzung einer Website mittels Screenreader von der visuellen Bedienung unterscheidet, sind in den WCAG Richtlinien Techniken empfohlen, die es Screenreader-Nutzenden erleichtern, die Inhalte zu erfassen und durch die Website zu navigieren. Ein Beispiel dafĂŒr ist die Bereitstellung von Alternativtexten fĂŒr Bilder oder das HinzufĂŒgen von Untertiteln zu Videos. Diese Techniken erhöhen gleichzeitig aber auch den SEO Optimierungsgrad einer Seite.
Die Navigation (und ganze Website) mĂŒssen bedienbar sein. Dies umfasst beispielsweise die Anforderung, dass die Bedienung auch ohne Computermaus nur mit der Tastatur möglich sein muss oder gewisse MindestgröĂen fĂŒr Buttons, damit diese auch per Touch gut bedienbar sind.
Die dargestellte Information muss verstĂ€ndlich sein. Dies betrifft textliche Themen wie beispielsweise die verstĂ€ndliche Bezeichnung von Formularfeldern und gute VerstĂ€ndlichkeit von Texten etc. Aber auch die korrekte Auszeichnung von fremdsprachigen AusdrĂŒcken im HTML-Text fĂ€llt darunter, damit Screenreader die entsprechenden Wörter korrekt vorlesen können.
Damit ist gemeint, dass die Website von möglichst vielen unterschiedlichen User Agents (z. B. verschiedenen Webbrowsern und unterstĂŒtzenden Technologien wie Screenreadern etc.) interpretiert werden kann.
Um dies zu erreichen, sind bei der Umsetzung aktuell geltende Standards (z. B. hinsichtlich HTML-Struktur) einzuhalten, da sich auch die User Agents an diesen Standards orientieren. Je mehr man sich also an diese Standards hĂ€lt, desto eher werden die Inhalte ĂŒber verschiedene User Agents einwandfrei dargestellt bzw. interpretiert.
In Summe ergeben diese Anforderungen, dass die technische Umsetzung einer barrierefreien Website komplex ist und daher von erfahrenen Fachleuten mit entsprechender Expertise durchgefĂŒhrt werden sollte.
Eine barrierefreie Website kann auch dazu fĂŒhren, neue Zielgruppen anzusprechen und damit auch neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen, denn sie beinhaltet bereits wesentliche Punkte, die auch fĂŒr eine SEO-Optimierung wichtig sind. Daher lohnt sich die Investition in Barrierefreiheit in der Regel immer.
Das Zertifikat der Initiative WACA und der unabhĂ€ngigen Zertifizierungsstelle TĂV Austria ist Ăsterreichs einziges QualitĂ€tssiegel, um die Barrierefreiheit einer Website in Europa und den USA offiziell zu dokumentieren.
Entwickelt wurde das WACA-Zertifikat von einem interdisziplinĂ€ren Beirat, bestehend aus der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Ăsterreichs, der JKU Linz, dem Kompetenznetzwerk Informationstechnologie zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen (KI-I), myAbility Social Enterprise GmbH, Accessible Media sowie einigen Digitalagenturen.
Die Zertifizierung hat eine GĂŒltigkeit von drei Jahren und erfolgt in Anlehnung an die europĂ€ische Norm EN 301 549 sowie den aktuellen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Drei Abstufungen des Zertifikats (Gold, Silber, Bronze) stehen zur Auswahl. Auf der WACA-Website sind alle zertifizierten Websites ersichtlich.
Wichtiger Hinweis: Die Barrierefreiheit betrifft auch die auf Websites zur VerfĂŒgung gestellten Dokumente (beispielsweise PDF-Dokumente).
Sie benötigen in anderen Bereichen fundierte UnterstĂŒtzung?
Auch bei den folgenden Themen sind Sie bei uns in guten HĂ€nden: