Website-EntwicklungBarrierefreie WebsitesSocial MediaLaufende Content-ProduktionGoogle Ads & SEODigital-ConsultingKlassische Kommunikation
Diese Tatsache wurde aber bisher in der Praxis bei den Websites privater Unternehmen weitgehend ignoriert – auch deswegen, weil es so gut wie keine Sanktionierungen gab. Ab Juni 2025 tritt allerdings das neue Barrierefreiheitsgesetz in Kraft, das auch Strafzahlungen vorsieht. Daher sollten spätestens ab diesem Zeitpunkt auch die Websites privater Unternehmen, wenn sie unter die Voraussetzungen (siehe weiter unten) fallen, barrierefrei umgesetzt sein.
Wir bieten 25 Jahre Expertise im Bereich der barrierefreien Webprogrammierung und helfen Ihnen gerne, die neuen Regelungen zur Barrierefreiheit gesetzeskonform umzusetzen.
C21 ist bereits seit dem Jahr 2000 als Digitalagentur tätig. In dieser Zeit haben wir umfassende Erfahrungen im Bereich der barrierefreien Programmierung von Websites sammeln können, welche uns zu Experten auf dem Gebiet der Barrierefreiheit machen. Dabei setzen wir die Barrierefreiheit in zwei grundlegenden Fällen um:
Bei bestehenden Websites machen wir einen Check, ob diese barrierefrei sind oder nicht. Dementsprechend erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot mit allen notwendigen Maßnahmen, damit Ihre Website barrierefrei wird. Natürlich erhalten Sie auch ein verbindliches Timing.
Selbstverständlich achten wir auch bei der Neuprogrammierung von Websites auf die Barrierefreiheit nach WCAG 2.2, wobei es hier je nach Anforderungsstufe drei Levels A, AA und AAA gibt. In den meisten Fällen wird die Barrierefreiheit nach WCAG 2.2 Level AA umgesetzt.
Neben der rechtlichen Verpflichtung und der wichtigen sozialen Relevanz hat eine barrierefrei umgesetzte Website weitere bedeutende Vorteile:
In den letzten zwei Jahrzehnten durften wir eine Reihe von barrierefreien Websites umsetzen. Stellvertretend für all diese Projekte finden Sie hier eine Auswahl von drei ganz besonderen barrierefreien Website-Projekten, die wir realisiert haben:
Wir haben in enger Zusammenarbeit mit der IT des Landes das einige tausend Seiten umfassende Webportal der Landesregierung von Niederösterreich einem barrierefreien Relaunch unterzogen und die NOE-Landesregierung zehn Jahre lang beim Betrieb der Website technisch unterstützt.
Bei der Umsetzung wurde auch intensiv mit dem KI-I (Kompetenznetzwerk Informationstechnologie zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen) kooperiert, das die von uns produzierte Website als externe Expertinnen und Experten einer Prüfung unterzog und die Barrierefreiheit bestätigte.
Auch die Website des niederösterreichischen Landtages wurde von C21 barrierefrei umgesetzt.
(Hinweis: Beide Websites sind mittlerweile einem Relaunch unterzogen worden und entsprechen nicht mehr den von C21 produzierten Versionen.)
Im Bereich der Privatwirtschaft haben wir beispielsweise die von uns seit dem Jahr 2000 durchgehend betreute Website der Pfizer Corporation Austria im Jahr 2021 mit dem WACA-Zertifikat in Silber barrierefrei zertifizieren lassen.
Der gesamte Prozess, inklusive aller technischen Anpassungen und der Abwicklung mit WACA, wurde von C21 übernommen.
(Hinweis: Die damalige von C21 produzierte Website wurde 2023 durch eine international konzernweit ausgerollte Website ersetzt, die nun nicht mehr barrierefrei ist.)
Auch die Website des bekannten Paketdienstes Hermes wurde bis auf die extern eingebundenen Applikationen und die zwingende Verwendung der Corporate Design Farbe, die in Bezug auf die Barrierefreiheit zu wenig Kontrast bei weißen Schriften aufweist, von C21 barrierefrei umgesetzt und nach WCAG 2.0 AA geprüft.
Dies beinhaltet unter anderem die Bedienbarkeit per Tastatur, barrierefreie Formulare und einen strukturierten Content.
Sehr gerne kommen wir zu Ihnen, um Ihnen C21 persönlich vorzustellen. Wir freuen uns aber auch jederzeit über Ihren Besuch in unserem Büro in der Währinger Straße in 1180 Wien oder wir lernen uns online mittels Teams oder Zoom kennen.
Selbstverständlich sind die Erstgespräche und die Angebotslegung kostenlos und unverbindlich.
Ab Juni 2025 tritt eine EU-weite Regelung in Kraft, welche in Österreich durch das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) umgesetzt wird. Das BaFG erlangt mit 28. Juni 2025 Gültigkeit.
Das Gesetz verpflichtet private Wirtschaftstreibende die Anforderungen zur Barrierefreiheit in ihren Online-Angeboten einzuhalten, wenn sie unter die Voraussetzungen fallen. Bei Zuwiderhandeln drohen Strafen bis zu 80.000, - EUR.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 beschäftigten Personen und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
Daneben gibt es noch Ausnahmen für Unternehmen, bei denen die Anforderungen zur Barrierefreiheit zu einer grundlegenden Veränderung des Produkts bzw. der Dienstleistung oder einer unverhältnismäßigen Belastung für das Unternehmen führen.
Im § 2 BaFG werden taxativ alle Produkte und Dienstleistungen aufgezählt, die in den Anwendungsbereich fallen, wobei zwischen Produkten und Dienstleistungen unterschieden wird und für die demnach Barrierefreiheit verlangt wird.
Inkludiert sind unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr im Rahmen eines Verbrauchervertrages.
Die Vorschrift betrifft daher alle Onlineshop- und Webseiten-Betreiber im Kontext mit B2C-Geschäften. Aktuell erfüllen nur die wenigsten Online-Shops die Voraussetzungen für Barrierefreiheit. Eine Untersuchung im September 2024 ergab, dass sieben der zwölf beliebtesten Online-Märkte in Österreich nicht barrierefrei waren.
Auch Hotel- bzw. Reiseportale, Verlage digitaler Publikationen und Abo-Websites fallen unter das Barrierefreiheitsgesetz.
Eine barrierefrei umgesetzte Website hat das Ziel, dass sie von möglichst vielen Menschen selbstständig genutzt werden kann, unabhängig davon, ob sie gerade von einer temporären oder dauerhaften Einschränkung betroffen sind.
Als internationalen Standard für die barrierefreie Gestaltung und Umsetzung von Websites wurden die WCAG Guidelines erarbeitet, welche die maßgebliche Definition für Barrierefreiheit im Web-Kontext enthalten.
Sie umfassen sehr viele Regelungen hinsichtlich der Barrierefreiheit von Websites, die laufend weiterentwickelt werden (aktuell gültige Version 2.2 – Stand Jänner 2025) und in drei Anforderungslevels (A, AA, AAA) kategorisiert sind. Je höher das Level, desto anspruchsvoller und umfassender ist die Barrierefreiheit einer Website. In der Regel wird zumeist das Level AA angestrebt, da dies auch das gesetzlich geforderte Mindestniveau ist.
Die Inhalte einer Website müssen für die Nutzerinnen und Nutzer wahrnehmbar sein. Unter wahrnehmbar ist in diesem Zusammenhang nicht nur die visuelle Darstellung gemeint, sondern ganz allgemein, dass der Inhalt für alle erfassbar ist.
Beispielsweise ist ein hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrundfarbe für Menschen, deren Sehkraft eingeschränkt ist, wie z. B. Seniorinnen und Senioren sehr wichtig, um Texte überhaupt lesen zu können, erhöht aber auch für alle anderen Userinnen und User die User Experience.
Generell sollte jeder Inhalt durch zwei unterschiedliche Sinneskanäle wahrgenommen werden können. Blinde oder sehbehinderte Menschen können keine visuellen Informationen wahrnehmen. Daher muss eine Website technisch so umgesetzt sein, dass sie mit einem sogenannten Screenreader bedienbar ist. Dies ist eine Software, die den Inhalt von Websites vorliest.
Da sich die Nutzung einer Website mittels Screenreader von der visuellen Bedienung unterscheidet, sind in den WCAG Richtlinien Techniken empfohlen, die es Screenreader-Nutzenden erleichtern, die Inhalte zu erfassen und durch die Website zu navigieren. Ein Beispiel dafür ist die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder oder das Hinzufügen von Untertiteln zu Videos. Diese Techniken erhöhen gleichzeitig aber auch den SEO Optimierungsgrad einer Seite.
Die Navigation (und ganze Website) müssen bedienbar sein. Dies umfasst beispielsweise die Anforderung, dass die Bedienung auch ohne Computermaus nur mit der Tastatur möglich sein muss oder gewisse Mindestgrößen für Buttons, damit diese auch per Touch gut bedienbar sind.
Die dargestellte Information muss verständlich sein. Dies betrifft textliche Themen wie beispielsweise die verständliche Bezeichnung von Formularfeldern und gute Verständlichkeit von Texten etc. Aber auch die korrekte Auszeichnung von fremdsprachigen Ausdrücken im HTML-Text fällt darunter, damit Screenreader die entsprechenden Wörter korrekt vorlesen können.
Damit ist gemeint, dass die Website von möglichst vielen unterschiedlichen User Agents (z. B. verschiedenen Webbrowsern und unterstützenden Technologien wie Screenreadern etc.) interpretiert werden kann.
Um dies zu erreichen, sind bei der Umsetzung aktuell geltende Standards (z. B. hinsichtlich HTML-Struktur) einzuhalten, da sich auch die User Agents an diesen Standards orientieren. Je mehr man sich also an diese Standards hält, desto eher werden die Inhalte über verschiedene User Agents einwandfrei dargestellt bzw. interpretiert.
In Summe ergeben diese Anforderungen, dass die technische Umsetzung einer barrierefreien Website komplex ist und daher von erfahrenen Fachleuten mit entsprechender Expertise durchgeführt werden sollte.
Eine barrierefreie Website kann auch dazu führen, neue Zielgruppen anzusprechen und damit auch neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen, denn sie beinhaltet bereits wesentliche Punkte, die auch für eine SEO-Optimierung wichtig sind. Daher lohnt sich die Investition in Barrierefreiheit in der Regel immer.
Das Zertifikat der Initiative WACA und der unabhängigen Zertifizierungsstelle TÜV Austria ist Österreichs einziges Qualitätssiegel, um die Barrierefreiheit einer Website in Europa und den USA offiziell zu dokumentieren.
Entwickelt wurde das WACA-Zertifikat von einem interdisziplinären Beirat, bestehend aus der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, der JKU Linz, dem Kompetenznetzwerk Informationstechnologie zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen (KI-I), myAbility Social Enterprise GmbH, Accessible Media sowie einigen Digitalagenturen.
Die Zertifizierung hat eine Gültigkeit von drei Jahren und erfolgt in Anlehnung an die europäische Norm EN 301 549 sowie den aktuellen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Drei Abstufungen des Zertifikats (Gold, Silber, Bronze) stehen zur Auswahl. Auf der WACA-Website sind alle zertifizierten Websites ersichtlich.
Wichtiger Hinweis: Die Barrierefreiheit betrifft auch die auf Websites zur Verfügung gestellten Dokumente (beispielsweise PDF-Dokumente).
Sie benötigen in anderen Bereichen fundierte Unterstützung?
Auch bei den folgenden Themen sind Sie bei uns in guten Händen: